Ab 1.1.2011 wird der Modellversuch zum Dauerrecht: Mit Zustimmung der Eltern kann sich ein Jugendlicher mit 16 1/2 Jahren bei unserer Fahrschule anmelden und einen Antrag beim zuständigen Amt stellen. Wird dieser bewilligt, ist es möglich mit der normalen Führerscheinausbildung anzufangen.

Wurde die Theorieprüfung bestanden, darf frühestens 4 Wochen vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung abgelegt werden.

Nach Bestehen wird eine offizielle Prüfbescheinigung ausgehändigt, die bei jeder Fahrt mitgeführt werden muss. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird dann der EU-Führerschein und damit die uneingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt.

Die Auflagen für das begleitete Fahren:

  • Es muss immer eine Begleitperson mitfahren.
  • Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B sein.
  • Der Fahrer darf keinen Alkohol trinken (0,0 Promillegrenze) und muss immer ein gültiges Azsweisdokument (Personalausweis) mit sich führen.
  • Die Erziehungsberechtigten müssen sowohl der Teilnahme am begleiteten Fahren als auch der Benennung der Begleitperson zustimmen.

Für Anfragen und weitere Details senden Sie uns bitte eine E-Mail. Wir melden uns umgehend.


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